Verein

Unser Vorstand

Seit der Mitgliederversammlung vom 27. März 2010 wird der Verein geführt von

1. Vorsitzender Udo Burmester 05763/803
2. Vorsitzender Hartmut Albe 05023/1385
Ruderwart Reinhard Wolf 05763/3623
Kassenwartin Anne Sator 05766/299
Schriftwartin Uschi Burmester 05763/803
Jugendwart Jan Michel Sutton 05761/3440
Hauswart - vakant - -

Beiträge

Mitgliedbeiträge:
im Jahr
im Monat
AKTIV m m
Erwachsene Einzelpersonen
156,00 €
13,00 €
Kinder / Jugendliche bis 18 Jahre sowie Schüler, Azubis, Studenten, Zivis, Wehrpflichtige
60,00 €
5,00 €
ermäßigte Kinder (Geschwisterkinder, Kind mit Erw.)
36,00 €
3,00 €
Paare  (150 %)
234,00 €
19,50 €
m
m
m
PASSIV
m
m
Erwachsene Einzelpersonen
78,00 €
6,50 €
Kinder / Jugendliche bis 18 Jahre sowie Schüler, Azubis, Studenten, Zivis, Wehrpflichtige
48,00 €
4,00 €
ermäßigte Kinder (Geschwisterkinder, Kind mit Erw.)
24,00 €
2,00 €
Paare, einer passiv, einer aktiv
192,00 €
16,00 €
Paare beide passiv
120,00 €
10,00 €
m
Fördermitglieder pro Person mindestens
156,00 €
13,00 €

Verbandsbeiträge:

Verbandsbeiträge, die der Verein pro Mitglied weiterleiten muss (an Ruderverband, Kreissportbund usw.), werden einmal jährlich gesondert eingezogen. Der Jahresbeitrag beträgt zurzeit für: Erwachsene 18 Euro, Jugendliche 14 bis 17 J. 13,75 Euro, unter 14 J. 1,50 Euro.

Aufnahmegebühr:

Erwachsene 20,00 Euro, Kinder und Jugendliche 10,00 Euro. Die Summe ist pro Person fällig, unabhängig vom Status der Mitgliedschaft.

Wechsel:

Ein Wechsel von der aktiven in die passive Beitragsform muss vom Mitglied schriftlich an den Vorstand bzw. Kassenwart gerichtet sein. Ebenso ist der Wechsel in andere Beitragsformen (z.B. Einzel- in Paar- oder Familienmitgliedschaft und umgekehrt) schriftlich zu beantragen. Erneute Aufnahmegebühren entstehen nicht.

Formulare

Wenn Sie an einer Mitgliedschaft in unserem Ruderclub interessiert sind, laden Sie sich unser Aufnahmeformular und unsere Vereinssatzung als PDF-Datei runter.

Aufnahmeformular m Satzung m Beitragsordnung

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Arbeitseinsätze

Für aktive Mitglieder vom 12. bis 65. Lebensjahr ist die Teilnahme an den Arbeitsstunden in der von der Mitgliederversammlung jährlich zu beschließenden Stundenzahl Pflicht. Für nicht geleistete Arbeitsstunden wird ersatzweise eine Gebühr erhoben. Ausgenommen von der Verpflichtung zur Leistung von Arbeitsstunden sind die Mitglieder, deren Wohnsitz über 40 km vom Verein entfernt liegt.


© Ruderclub Stolzenau von 1986 e.V., Stolzenau 2010